
Sowohl das Arzneibuch als auch die Apothekenbetriebsordnung (§ 6 Abs. 1, § 11 Abs. 1) lassen zu, dass andere Verfahren und Geräte zur Untersuchung gewählt werden dürfen als im Arzneibuch vorgegeben.
Die Nahinfrarot-(NIR)-Spektroskopie eignet sich sehr gut zur Identitätsprüfung der meisten apothekenüblichen Rezeptursubstanzen. Bereits seit vielen Jahren wird die sichere und schnelle Methode in der Pharmaindustrie für die Substanzprüfung eingesetzt. Die NIR-Spektroskopie ist als allgemeine Methode im Europäischen Arzneibuch (Punkt 2.2.40) enthalten und damit eine anerkannte pharmazeutische Regel, nach der Substanzen in der Apotheke geprüft werden können. Sie wird bereits seit einiger Zeit mit behördlicher Anerkennung in Apotheken eingesetzt.
Außerdem gilt für Apotheken ebenfalls die Gefahrstoffverordnung, die eine Substitutionsprüfung
