
für die herkömmlichen Verfahren der Identitätsprüfung vorschreibt. Der Apotheker ist danach verpflichtet zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren als die bisher Üblichen verwendet werden können. Die Überwachungsbehörden empfehlen den Verzicht auf nasschemische zugunsten physikalischer Prüfverfahren, um den Lösungsmittelverbrauch zu minimieren und den Arbeits- und Umweltschutz zu erhöhen.
Bereits 1997 wurde die NIR-Spektroskopie als mögliche alternative Methode, die diese Voraussetzungen erfüllt, in das Europäische Arzneibuch aufgenommen und auch im Amerikanischen Arzneibuch (USP) ist sie enthalten.
